Auf dem Weg zum Rhein Main Old Stars e.V.
Ein weiterer, wichtiger Schritt in der Geschichte der Rhein Main Old Stars ist getan. Das verantwortliche Gremium der Gründungsversammlung hat alle erforderlichen Unterlagen beim Amtsgericht Marburg zwecks Eintragung in das Vereinsregister eingereicht. Wir gehen davon aus, dass unser Antrag in den nächsten 6 bis 8 Wochen alle Instanzen durchlaufen hat und wir den Status eines „eingetragener Verein“ e.V. erhalten.
Warum ein eingetragener Verein?
Was einen eingetragenen Verein ausmacht, ist sein ideeller Zweck. Das heißt, dass der Verein keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt. Dieser Step ist insofern wichtig, da der eingetragene Verein eine juristische Person, die, wie jede natürliche Person, rechtlich selbstständig (rechtsfähig) ist und somit Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Durch die Rechtsfähigkeit wird der Verein als reale Verbandspersönlichkeit bzw. als reales Wesen bezeichnet.
Dadurch ist es dem Verein möglich, eigenes Vermögen zu erwerben. Hierbei wird nun auch im Grundbuch der e.V. als Eigentümer eingetragen, beim nicht eingetragenen Vereins stehen an dieser Stelle die Mitglieder des Vereins.
Einen entscheidenden Vorteil bietet der eingetragene Verein auch in Bezug auf die Haftung: Für Vereinsschulden haftet das Vereinsvermögen – in vielen Fällen werden weder die Mitglieder noch der Vorstand mit ihrem Privatvermögen zur Rechenschaft gezogen.